Allgemeine Teilnahmebedingungen an unseren Veranstaltungen
Alle Teilnehmer an unseren Wanderungen, Bergtouren, Ausflügen und sonstigen Veranstaltungen erkennen durch ihre Teilnahme folgende Bedingungen an:
1) Den Teilnehmern ist bekannt, daß unsere Tourenleiter und Wanderleiter ehrenamtliche Vereinsmitglieder sind und keine ausgebildeten Berg- oder Wanderführer. Jeder, auch Nichtmitglieder, ist bei uns herzlich willkommen. Für die Teilnahme an einer Hüttenwanderung ist die Mitgliedschaft im Alpenverein erforderlich. Bei der Anmeldung zu unseren Hüttentouren genießen Mitglieder unserer Sektion Vorrang.
2) Wir bemühen uns sicherzustellen, daß bei allen Veranstaltungen zumindest ein ausgebildeter Ersthelfer anwesend ist. Wir können dies jedoch nicht garantieren, insbesondere nicht bei den Dienstagswanderungen.
3)Die Teilnahme an allen Veranstaltungen unserer Ortsgruppe ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Es kann jedoch ggf. ein Unkostenbeitrag erhoben werden. Dieses wird rechtzeitig bekannt gegeben.
4) Die Teilnehmer sind über die Mitgliedschaft im OEAV versichert. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Verein oder die Sektion sind ausgeschlossen. Die Versicherung gilt ausschließlich für Mitglieder. Nichtmitglieder, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen, bestätigen durch Ihre Teilnahme, daß sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
5) Jegliche Ansprüche gegen die Tourenleiter, Wanderführer oder andere mit der Durchführung der Veranstaltungen betraute Personen, oder den österreichischen Alpenverein, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Verwertungsrechte an Fotos oder Videoaufzeichnungen liegen bei dem/derjenigen, der/die sie anfertigt. Bilder und Videos können im Internet publiziert werden.
6)Den Teilnehmern ist bekannt, daß manche Veranstaltungen, insbesondere Bergtouren, körperliche Fitness und Kondition voraussetzen. Die Teilnehmer haben selbst dafür zu sorgen, daß sie diese Voraussetzungen erfüllen. Der Tourenleiter oder Wanderführer ist berechtigt Teilnehmer von der Tour auszuschließen, wenn er Zweifel an der körperlichen Eignung des Teilnehmers hat. Wenn er das jedoch nicht macht, bedeutet dies nicht, daß er den Teilnehmer für geeignet hält. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich.
7)Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Veranstaltungsleiters folge zu leisten. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Veranstaltungsleiter eine Tour umstellt oder abbricht.
8)Den Teilnehmern ist bekannt, daß insbesondere im Gebirge Stunden oder sogar Tage vergehen können, bis ärztliche Hilfe verfügbar ist. Sie haben deshalb sicherzustellen, daß sie sich selbst helfen können und insbesondere erforderliche Medikamente in ausreichender Menge zur Verfügung haben. Über mitgeführte lebenswichtige Medikamente und deren sachgerechter Anwendung, hat der Teilnehmer den Veranstaltungsleiter vor der Veranstaltung zu informieren.

9)Nach einem Vorstandsbeschluss der Sektion dürfen Nichtmitglieder nur drei mal an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Die Gruppe Wermelskirchen muss diesen Beschluss leider mit Bedauern umsetzen. Wir werden jedoch keinerlei Kontrollen der Mitgliedschaft durchführen und weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder zu jeder Zeit wandern darf, wo und mit wem er gerne möchte und sich auch in Räumen aufhalten darf, in denen Mitglieder anwesend sind. Versicherungsschutz besteht jedoch nur für Mitglieder des Vereins.